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KI-Entwicklung in der Schweiz: Was das DSG für KI verlangt

Was der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte zur Anwendung des Datenschutzgesetzes auf KI sagt und welche Fragen Sie einem KI-Partner stellen sollten.

Zunkiree Labs Team

Zunkiree Labs Team

· Aktualisiert

Worum es in diesem Beitrag geht

Wer in der Schweiz KI-Systeme entwickeln lässt, muss wissen, welche Datenschutzregeln gelten. Dieser Beitrag fasst zusammen, was der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) dazu am 9. November 2023 festgehalten hat, und macht daraus Fragen an einen Entwicklungspartner. Die Zitate sind sinngemäss aus der englischen Seite des EDÖB übersetzt. Alle zitierten Regeln wurden am 2. Oktober 2026 auf der Seite der jeweiligen Behörde geprüft; prüfen Sie vor der Anwendung die aktuelle Fassung. Dies sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung.

Das Datenschutzgesetz gilt auch für KI

Der EDÖB hält fest, das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) sei so formuliert, dass es für alle Arten von Technologie gilt und deshalb auch unmittelbar auf KI-gestützte Datenbearbeitung anwendbar ist. Hersteller, Anbieter und Anwender von KI-Anwendungen seien gesetzlich verpflichtet, den betroffenen Personen ein möglichst hohes Mass an digitaler Selbstbestimmung zu gewährleisten.

Transparenz

Hersteller, Anbieter und Anwender von KI-Systemen müssen nach Aussage des EDÖB Zweck, Funktionsweise und Datenquellen der KI-basierten Bearbeitung transparent machen. Für ein Projekt heisst das: Sie sollten schon bei der Beauftragung wissen, woher die Daten stammen, wofür das System sie verwendet und wie es zu seinen Ergebnissen kommt.

Datenschutz-Folgenabschätzung

Das Gesetz verlangt nach dem EDÖB in Fällen mit hohem Risiko eine Datenschutz-Folgenabschätzung. Als Beispiele nennt er die umfassende Gesichtserkennung in Echtzeit und die umfassende Beobachtung und Bewertung der Lebensführung («Social Scoring»).

Fragen an einen KI-Entwicklungspartner

  • Welche Personendaten bearbeitet das System, und woher stammen sie?
  • Wie machen Sie Zweck, Funktionsweise und Datenquellen für die betroffenen Personen verständlich?
  • Wurde geprüft, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist, und liegt sie vor?
  • Wo werden Daten gespeichert und bearbeitet, und welche Unterauftragnehmer sind beteiligt?
  • Wie können Betroffene Auskunft erhalten oder eine Entscheidung überprüfen lassen?

Wo Zunkiree Labs steht

Zunkiree Labs entwickelt individuelle KI-Systeme (unter anderem mit RAG-Pipelines, LLM-Integration und intelligenter Automatisierung), Datensysteme, Individualsoftware sowie Web- und Mobile-Anwendungen und hat seinen Sitz in Nepal. Die vollständige Übersicht finden Sie auf der Leistungsseite (auf Englisch). Orca ist die Intelligenz- und Orchestrierungsschicht von Zunkiree Labs: Sie sitzt über den CRM-, E-Mail- und Marketing-Tools, die eine Organisation bereits nutzt, und koordiniert Agenten-Workflows über diese Tools hinweg, ohne sie zu ersetzen. Bei einem Projekt mit Personendaten aus der Schweiz käme die Frage der Bekanntgabe ins Ausland hinzu; dazu siehe Cloud-Lösungen in der Schweiz. Fragen Sie jeden Anbieter, auch uns, nach einer schriftlichen Antwort auf diese Fragen.

Quellen